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Allgemeine Gescäftsbedingungen

Ausgabe der Wasserfahrzeuge, Zahlung des Mietpreises, Versicherung Bedingungen

Die Vermietung unserer Wasserfahrzeuge erfolgt ausschließlich nach Angabe der Personalien (Name, Anschrift) und Vorlage eines gültigen Personalausweises, Sportbootführerscheins. Die Nutzung der Wasserfahrzeuge erfolgt auf eigenes Risiko. Kinder unter acht Jahren müssen geeignete Rettungsmittel (Schwimmwesten) tragen. Es können auch eigene, den Anforderungen entsprechende Schwimmwesten verwendet werden. Rhein-Marine übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände. Erwachsene Nichtschwimmer müssen sich beim Vermieter melden. Es sind stets ausreichend Rettungsmittel an Bord vorhanden. Durch die Unterschrift auf dem Bootsprotokoll vor Ort werden die Nutzungsordnung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

 

Leistungen / Zahlungen

Alle Dienstleistungen sind auf unserer Webseite einsehbar. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Webseite veröffentlichten Preise.
Der Mietpreis für Charter oder geführte Touren ist vor Beginn der Buchung zu entrichten. Bei Onlinebuchungen ist eine sofortige digitale Zahlung erforderlich. Alternativ ist vor Ort eine Zahlung per EC-/Kreditkarte, PayPal oder in bar möglich.
Die Kaution beträgt 250 € für alle Wasserfahrzeuge und kann vor Ort in bar oder per digitalem Zahlungsmittel hinterlegt werden.

 

Tankpauschale

Wird das Wasserfahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, berechnen wir für den verbrauchten Treibstoff nach Durchlaufzähler, sowie eine Tankpauschale von 15 € für den zusätzlichen Aufwand. Die Benzinpreise werden tagesaktuell ermittelt.

 

Zeitüberschreitung / Fahrtenabbruch

Bei Überschreitung der Mietzeit (Toleranzzeit: 15 Minuten) wird eine Nachberechnung von 1 € pro Minute erhoben. Die Wasserfahrzeuge müssen bis Geschäftsschluss zurückgegeben werden, außer bei Mehrtagesbuchungen. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückerstattung des Mietpreises.
Bei Überschreitung der Mietzeit (Toleranzzeit: 15 Minuten) wird eine Nachberechnung von 1 € pro Minute erhoben. Die Wasserfahrzeuge müssen bis Geschäftsschluss zurückgegeben werden, außer bei Mehrtagesbuchungen. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückerstattung des Mietpreises.
Bei Fahrtabbruch durch Unwetter wird die verbleibende Zeit als Gutschein gutgeschrieben. Havarie oder Unfälle berechtigen nicht zu Preisminderung oder Schadenersatz.

 

Gutscheine

Gutscheine bzw. Wertgutscheine sind auf unserer Webseite erhältlich und haben eine Gültigkeit von zwei Jahren. Vor Ablauf kann die Gültigkeit um weitere zwei Jahre verlängert werden, sofern der Kunde dies schriftlich beantragt. Gutscheine werden nicht in bar ausgezahlt.

 

Versicherung
Alle Wasserfahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert (Selbstbeteiligung: 1.000 €).

Reinigung

Das Wasserfahrzeug und Zubehör sind sauber zurückzugeben. Bei Nichtbeachtung wird eine Reinigungsgebühr von 25 € erhoben, auch bei Nutzung der Boote zum Angeln.

 

Havarie / Antriebsschaden
Bei Havarien oder Unfällen (z. B. Antriebsschaden) ist Rhein-Marine unverzüglich zu informieren, und Weisungen sind abzuwarten. Verursacht der Mieter den Schaden, entstehen Einsatzkosten von 75 €, falls ein Einsatzboot erforderlich ist. Die Wasserfahrzeuge und das Zubehör befinden sich in einwandfreiem Zustand. Bei Beschädigung oder Verlust (z. B. durch unsachgemäße Nutzung) haftet der Mieter vollständig für Reparatur oder Wiederbeschaffung. Rhein-Marine übernimmt keine Haftung für Schäden an Dritten oder durch unsachgemäße Nutzung. Schäden und Mängel sind sofort zu melden. Nicht gemeldete Schäden gelten als vorsätzlich und werden (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Der Mieter kann zudem für Folgeschäden (z. B. Ausfall des Fahrzeugs) haftbar gemacht werden. Normale Verschleißerscheinungen sind ausgenommen.

 

Gewährleistung
Bei Nichterfüllung der Dienstleistung stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Rechte zu.
Haftung/Schadenersatz
Schadenersatzansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht innerhalb von 5 Tagen nach Leistungserbringung gemeldet wird. Die Haftung von Rhein-Marine ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichem Verhalten, grober Fahrlässigkeit, garantierten Beschaffenheitsmerkmalen oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Rhein-Marine und beauftragte Personen haften nicht für Schäden an Bord durch fahrlässige Pflichtverletzung.

 

Steganlage Rhein-Marine
Rhein-Marine übernimmt keine Haftung für Unfälle auf der Steganlage oder Niedergängen. Das Betreten und Umsteigen auf die Wasserfahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Bei niedrigen Temperaturen kann Eis auf den Bodenbelägen entstehen; Stege und Boote sind dann nur mit Vorsicht zu betreten.
Allgemeine wichtige Informationen
Anweisungen des Vermieters oder seiner Beauftragten sind zu befolgen. Rhein- Marine übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände. Die Nutzung der Wasserfahrzeuge unterliegt der Sportbootvermietungsordnung – Binnen (einsehbar unter: https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/ Binnenbereich/Mieten-von-Sportbooten/BinSch-SportbootV ermV/BinSch- SportbootVermV-node.html). Dazu gehört, dass die maximal zulässige Personenzahl nicht überschritten werden darf.

 

Alkohol
Alkohol an Bord ist erlaubt, ausgenommen für den Kapitän (es gelten die gleichen Regeln wie beim Autofahren).

 

Rauchen
Rauchen auf den Wasserfahrzeugen ist verboten, da Funkenflug durch Fahrtwind Schäden verursachen kann.

 

Tiere
Die Mitnahme von Tieren ist auf unseren Wasserfahrzeugen nicht gestattet.

 

Baden
Baden vom Ufer oder den Stegen ist nicht erlaubt. Baden vom Boot aus erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Zuwiderhandlung wird keine Haftung übernommen.

 

Aufsichtspflicht
Eltern oder Aufsichtspersonen sind für die Sicherheit der Kinder (z. B. Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot) verantwortlich.

 

Ökologisches Verhalten
Der Mieter haftet für Verschmutzungen von Wasser, Wald oder Umwelt. Abfälle und Müll sind mitzunehmen und zu entsorgen. Gelege-Zonen (inkl. Schilfgürtel) und Seerosenflächen dürfen nicht befahren oder zum Angeln genutzt werden. Zu Wehren und Fischereigeräten ist ausreichend Abstand zu halten.

 

Buchung, Stornierung
Buchungen erfolgen in der Regel schriftlich über das Buchungsportal und sind nach BGB für beide Seiten verbindlich. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung von Rhein-Marine zustande, die per E-Mail oder Whatsapp nach Eingang der Buchungsanfrage versandt wird.
Bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 12 Stunden vor Fahrtbeginn besteht eine Schadenersatzpflicht von 30 %. Außerhalb dieses Zeitraums ist eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung möglich. Bei geführten Touren kann bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert oder umgebucht werden, danach fällt eine Schadenersatzpflicht von 30 % an.
Der Vermieter stellt die gebuchten Wasserfahrzeuge für den Buchungszeitraum bereit, es sei denn, besondere Umstände (z. B. Vorschriften der Sportbootvermietverordnung, unsachgemäßer Umgang, höhere Gewalt) verhindern dies. Reservierte Wasserfahrzeuge stehen, sofern nicht anders vereinbart, 15 Minuten vor Fahrtantritt bereit. Erscheint der Mieter nicht rechtzeitig, kann Rhein-Marine die Fahrzeuge anderweitig vermieten.
Der Vermieter stellt die gebuchten Wasserfahrzeuge für den Buchungszeitraum
bereit, es sei denn, besondere Umstände (z. B. Vorschriften der Sportbootvermietverordnung, unsachgemäßer Umgang, höhere Gewalt) verhindern dies. Reservierte Wasserfahrzeuge stehen, sofern nicht anders vereinbart, 15 Minuten vor Fahrtantritt bereit. Erscheint der Mieter nicht rechtzeitig, kann Rhein-Marine die Fahrzeuge anderweitig vermieten.

 

Anerkennung der AGB
Kunden können sich unverbindlich auf unserer Webseite oder anderen Medien über unsere Angebote informieren. Der Vertrag kommt durch eine verbindliche Buchung auf der Webseite und den Erhalt der Buchungsbestätigung zustande.

 

Abschließendes
Weitere Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
Copyright 2025 by Rhein-Marine Stand: Juli 2025

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